Nach Plänen der großen Koalition soll ab dem Jahr 2009 die Absetzbarkeit des Schulgeldes für Privatschulen stufenweise abgeschafft werden. Bisher waren 30% der Kosten in unbegrenzter Höhe absetzbar. Hierzu wäre folgende Tabelle zu beachten:
2007 30 % in unbegrenzer Höhe
2008 30 % von max. 3.000 €
2009 30 % von max. 2.000 €
2010 30 % von max. 1.000 €
2011 0%
Das entgültige Jahressteuergesetz 2009 wird jedoch erst Ende diesen Jahres verabschiedet.