Gemäß dem Urteil des Bundsverfassugnsgerichts aus Karlsruhe muss jetzt für die Jahre 2007 und 2008 die bisherige Pendlerpauschale wieder in voller Höhe gewährt werden. Auch für das Jahr 2009 wird vermutlich keine Änderung mehr ins Jahresteuergesetz eingehen.
Die Steuerbescheide bei denen die beantragten Kosten bisher aufgrund der neuregelung für die ersten 20 km gestrichen wurden, blieben in diesem Punkt offnen. Die Steuerpflichtigen können nun im Januar bis März mit einer Mehrerstattung rechnen.
Eigene Meinung: Die Streichung der km Pauschale war überaus voreilig. In vielen Punkten führte das Gesetz zu starken Ungleichbehandlungen der Arbeitnehmer vor dem Finanzamt (vgl. z.B. Reisekosten und Entfernungspauschale). Auch wenn noch immer nicht von einer Absoluten Steuergerechtigkeit die Rede sein kann ist dieses Urteil wieder ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Johannes Stetten