Seit Januar 2010 gilt das neue „Bürgerentlastungsgesetz“. Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge können nun über den bisher geltenden Vorsorgehöchstbetrag hinaus als Sonderausgaben angerechnet werden. Dies betrifft jedoch nur den nach dem „Grundversorgungsprinzip“ abgerechneteten Anteil der Krankenversicherung.
Bei gesetzlich Versicherten Arbeitnehmern wird der Krankenversicherungsanteil direkt an das Finanzamt übermittelt und auch schon beim monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.
Das Bundesfinanzministerium hat zu dem Thema Bürgerentlastungsgesetz eine Informationsseite unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html eingerichet.
Johannes Stetten
Lohnsteuerhilfe e.V.