Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist im Jahr 2010 auch der Arbeitgeberanteil an die Krankenversicherung auszuweisen. Hier tauchen leider auf Grund der unklaren Rechtslage häufig Fehler in den Lohnsteuerbescheinigungen auf. Häufig fehlt der an den Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlte Beitrag oder, was einen großen Berechnungsunterschied ausmacht, die steuerfrei gezahlte Beiträge werden zwar bescheinigt jedoch nicht bei den vom Arbeitnehmer gezahlten Beiträgen berücksichtigt.
via steuerzahler.de