Leitfaden zur Vorbereitung von ausländischen Kapitaleinkünften für die deutsche Steuererklärung

Leitfaden zur Vorbereitung von ausländischen Kapitaleinkünften für die deutsche Steuererklärung

Wenn Sie in Deutschland leben, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen angeben, inklusive aller Kapitaleinkünfte aus dem Ausland. Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, Ihre ausländischen Kapitalerträge korrekt für die Steuererklärung aufzubereiten.

1. Kapitaleinkünfte und Besteuerung in Deutschland

In Deutschland sind alle weltweiten Kapitaleinkünfte einkommensteuer- oder abgeltungssteuerpflichtig, selbst wenn sie bereits im Ausland besteuert wurden. Dazu gehören:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Aktiengewinne
  • Gewinne aus ETFs oder anderen Fonds

2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Folgendes sollten Sie beachten:

  • Steuergutschrift: Im Ausland gezahlte Steuern können oft auf Ihre deutsche Steuerschuld angerechnet werden.
  • Quellensteuerbegrenzung: Die DBA können die Höhe der ausländischen Quellensteuer begrenzen und so Ihre Steuerbelastung senken.
  • Prüfen Sie das DBA: Informieren Sie sich über das DBA zwischen Deutschland und dem Land, in dem Sie Einkünfte erzielt haben, um die genauen Regelungen zu verstehen.

3. Meldung von ausländischen Kapitaleinkünften

a. Einkünfte kategorisieren

Erstellen Sie eine Excel-Tabelle, um Ihre Einkünfte zu erfassen und zu kategorisieren:

  • Einkunftsart: Zinsen, Dividenden, etc.
  • Datum des Zuflusses: Das Datum, an dem Sie die Einkünfte erhalten haben.
  • Betrag: In der ausländischen Währung und in Euro.
  • Gezahlte ausländische Steuer: Alle im Ausland gezahlten oder einbehaltenen Steuern.

Beispieltabelle:

EinkunftsartDatum des ZuflussesBetrag (Fremdwährung)WechselkursBetrag (EUR)Gezahlte Steuer (Fremdwährung)Gezahlte Steuer (EUR)
Dividenden15.03.2022USD 1.0000,85€850USD 150€127,50
Zinsen20.06.2022GBP 5001,15€575GBP 75€86,25

Hinweis: Verwenden Sie den Wechselkurs, der am Tag des Zuflusses gegolten hat.

b. Zuflussprinzip anwenden

  • Steuerjahr: Einkünfte werden in dem Jahr besteuert, in dem Sie sie erhalten, auch wenn das Steuerjahr im Ausland abweicht.
  • Exakte Angaben: Stellen Sie sicher, dass alle Daten den tatsächlichen Zuflusszeitpunkt widerspiegeln.

4. Nachweis der gezahlten ausländischen Steuern

  • Dokumentation aufbewahren: Bewahren Sie Kopien aller ausländischen Steuerbescheinigungen und Abrechnungen auf.
  • Steuergutschriften beantragen: Diese Dokumente sind notwendig, um die Anrechnung der ausländischen Steuer auf Ihre deutsche Steuerschuld zu ermöglichen und eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

5. Aktienbasierte Vergütung: RSUs und ISPPs

a. Restricted Stock Units (RSUs)

  • Vor der Vesting-Periode: RSUs unterliegen der Einkommensteuer, die normalerweise vom ausstellenden Unternehmen einbehalten wird.
  • Nach der Vesting-Periode: Dividenden sind nach der Vesting-Periode kapitalertragsteuerpflichtig.
  • Was zu tun ist:
  • Stellen Sie die Unverfallbarkeitspläne bereit.
  • Dokumentieren Sie alle Dividenden nach der Vesting-Periode.

b. International Stock Purchase Plans (ISPPs)

  • Dividenden: Werden bei Erhalt versteuert.
  • Spekulationsgewinne: Diese sind steuerpflichtig, wenn die Aktien nach der Vesting-Periode verkauft werden.
  • Was zu tun ist:
  • Notieren Sie Kauf- und Verkaufsdaten.
  • Dokumentieren Sie Dividenden und Verkaufserlöse.

6. Praktische Hinweise

a. Ausländische Finanzinstitute informieren

  • Steueransässigkeit mitteilen: Teilen Sie Ihren ausländischen Banken oder Brokern mit, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Ansässigkeitsbescheinigung: Besorgen Sie sich eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt und legen Sie diese den ausländischen Stellen vor.

b. Währungsumrechnung

  • Wechselkurse verwenden: Verwenden Sie den tagesaktuellen Wechselkurs, um ausländische Einkünfte in Euro umzurechnen.
  • Konsistente Methode: Wenden Sie die gleiche Umrechnungsmethode für alle Einkünfte an.

7. Checkliste zur Einreichung

Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Unterlagen bereit haben:

  • Vollständige Excel-Tabelle: Alle Kapitaleinkünfte mit den nötigen Details.
  • Steuerdokumente: Bescheinigungen über im Ausland gezahlte Steuern.
  • Details zur aktienbasierten Vergütung:
  • RSUs: Unverfallbarkeitsdaten und Dividendennachweise.
  • ISPPs: Kauf-/Verkaufsdaten und Höhen.
  • Länderübersicht: Liste der Länder, in denen Sie Kapitaleinkünfte erzielt haben, zur Prüfung der DBA.

8. Verantwortung des Mandanten

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, jedoch liegt es in Ihrer Verantwortung:

  • Daten sammeln und organisieren: Sammeln Sie sämtliche relevanten Finanzinformationen.
  • Vollständige Unterlagen bereitstellen: Reichen Sie alle nötigen Dokumente ein, um Ihre Einkünfte und Steuerzahlungen nachzuweisen.
  • Korrektheit sicherstellen: Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig auf ihre Richtigkeit.
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