Grundsätzlich gilt: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen. Dies ist einen Monat früher als im Vorjahr.
Für Mitglieder der Lohnsteuerhilfe e.V. gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 2. Juni 2025.
Nicht-Mitglieder, die eine Fristverlängerung benötigen, müssen sich selbstständig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.
Wichtig: Diese Fristen gelten nur für Pflichtveranlagungen. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat grundsätzlich vier Jahre Zeit.
Bitte beachten Sie: Aufgrund personeller Engpässe haben wir aktuell einen Aufnahmestopp für Neumitglieder bis zum 30.09.2024.
Johannes Stetten
Lohnsteuerhilfe e.V.