Ab dem 1.1.2023 gibt es neue Regeln beim Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten. Wenn das Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ bildet, können die Arbeitszimmerkosten entweder mit den tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis oder mit einer Jahrespauschale von 1.260 Euro abgezogen werden. Wenn es keinen anderen Arbeitsplatz gibt, können die Kosten mit einer Tagespauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, abgesetzt werden. Die Pauschale wird monatsbezogen berücksichtigt und der Betrag wird ermäßigt, wenn die Voraussetzungen für den Abzug nicht das ganze Jahr vorliegen.