BFH Urteil – zumutbare Eigenbelastungsgrenze zulässig

Vor dem Bundesfinanzhof wurde gegen die zumutbare Eigenbelastungsgrenze bei der Anrechnung von aussergewöhnlichen Belastungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geklagt.

Krankheitskosten sind nach Urteil des Bundesfinanzgerichts vom 02.09.2015 einkommensteuerrechtlich nur zu berücksichtigen, soweit sie die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG überschreiten. Die Heranziehung der sozialrechtlichen Belastungsgrenze für Zuzahlungen auf Praxis- und Rezeptgebühren sei nicht zu beanstanden (Az.: VI R 32/13, VI R 33/13).

Quelle

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