Verpflegungsmehraufwendungen auch bei Einsatz über 3 Monaten?

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08 einem Leiharbeitnehmer, der bei verschiedenen Einsatzstellen eines größeren Hafengebiets eingesetzt war, grundsätzlich den Verpflegungskostenabzug für mehr als 3 Monate zugesprochen. In seinem Fall handelte es sich um keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers. Die Ausformulierung, wie auch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.07.2010, legen jedoch nicht eindeutig dar, ob dies auch  auf Arbeitnehmer von Großbaustellen sowie bei Fremdfirmen beschäftigte Leiharbeiter zurAnwendung gebracht werden kann.

Johannes Stetten

Arbeitszimmer – Bundesverfassungsgericht kippt die aktuelle Regelung

Mit dem Einkommenssteuergesetz 2007 änderte die Bundesregierung die bisherige Regelung zur Absetzbarkeit von betrieblich genutzten Arbeitszimmern. Nur wer seinen „Tätigkeitsschwerpunkt“ im häuslichen Arbeitszimmer ausübte konnte dieses noch steuerlich geltend machen.
Lehrer, Aussendienstmitarbeiter, Journalisten und ähnliche Berufsgruppen die zwar auf das Arbeitszimmer angewiesen waren einen wesentlichen Teil Ihrer Arbeit aber nicht dort verichteten gingen somit leer aus.
Das Bundesverfassungsgericht sah in dieser kompletten Streichung von berufsbedingten Werbungskosten einen Verstoß gegen das Nettolohnprinzip des Grundgesetzes, betonte aber auch wie bereits in frühren Entscheidungen dass eine Pauschalierung des Abzugsbetrages wie bis einschließlich 2006 Praxis (1250 €) im Ermessensspielraum des Gesetzgebers liege. Die Bundesregierung ist angehalten eine mit dem Grundgesetz vereinbare Neuregelung zu finden. Denkbar wäre hier auch eine pauschale Kürzung der tatsächlichen Aufwendungen um einen prozentualen Privatnutzungsanteil.
Insgesamt erinnert der Verlauf des Verfahrens an die ebenfalls 2007 eingeführte Streichung der Kilometerpauschale. Auch diese Regelung wurde Ende 2008 durch die Entscheidung des BVerfG wiederrufen, das hier ebenfalls einen Verstoß gegen das Nettolohnprinzip sah.

(Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 06.07.2010, Az.: 2 BvL 13/09)

Johannes Stetten

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die seit dem 01.01.2009 Einkünfte in Dubai erziehlt haben sind mit diesen gem. dem neuen DBA in Deutschland voll Steuerpflichtig. Im Ausland bezahlte Steuern werden zwar angerechnet, dennoch dürfte für die Betroffenen durch diese neue Gestaltung eine erheblich höhere Steuerlast entstehen.

J. Stetten via dubainews

Fünftelregelung bei verzögerter Abfindungszahlung

Im Urteil vom 11. November 2009 mit dem Aktenzeichen IX R 1/09 entschied der BFH, dass die Steuerbegünstigung von Abfindungen auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn alleine die Abfindungszahlung auf das Folgejahr verschoben wird. Das Finanzamt des Klägers sah darin einen Mißbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
In Abfindungsjahren kann dies einen Unterschied von mehrere zehntausend Euro Steuervorteil bedeuten.

Umbauaufwendungen als Aussergewöhnliche Belastungen

Entstehen Kosten für den behinderungsbedingten Umbau eines Wohnauses / einer Wohnung, so können diese als aussergwöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Im Urteil vom 22. Oktober 2009 entschied der Bundesfinanzhof (AZ VI R 7/09) dass diese Belastungen so stark unter dem Gebot der Zwangsläufigkeit stehen, dass auch die etwaige Steigerung des Gebäudewertes nicht diesen entgegen steht.

J. Stetten

Steuern sparen bei Krankenversicherungsbeiträgen

Seit Januar 2010 gilt das neue „Bürgerentlastungsgesetz“. Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge können nun über den bisher geltenden Vorsorgehöchstbetrag hinaus als Sonderausgaben angerechnet werden. Dies betrifft jedoch nur den nach dem „Grundversorgungsprinzip“ abgerechneteten Anteil der Krankenversicherung.

Bei gesetzlich Versicherten Arbeitnehmern wird der Krankenversicherungsanteil direkt an das Finanzamt übermittelt und auch schon beim monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Das Bundesfinanzministerium hat zu dem Thema Bürgerentlastungsgesetz eine Informationsseite unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html eingerichet.

Johannes Stetten
Lohnsteuerhilfe e.V.

Direkter Steuerabzug bei der gesetzlichen Rente

Die neue Bundesregierung diskutiert derzeit über einen möglichen Direktsteuerabzug für Rentner (ähnl. dem Steuerabzug bei Arbeitslöhnen oder Pensionen).

Ob es sich hierbei jedoch tatsächlich um eine Vereinfachung handeln kann bleibt fraglich. Die meisten Rentner müssen keine Steuern auf Grund einer einzigen gesetzlichen Rente nachzahlen. Vielmehr überschreiten viele durch die Kombination mehrer Renten/Pensionen und anderer Einkünfte (Kapitalerträge, Vermietung)  den sogenannten Sockelfreibetrag. In diesen Fällen führt ein weiterer „Vorab“ Steuerabzug nicht zu einer Vereinfachung für den Steuerpflichtigen, belastet jedoch die Rentenversicherungsantstalten mit einem gewissen Mehraufwand. Eine endgültige Ausformulierung und Entscheidung über das Gesetz bleibt abzuwarten.

Johannes Stetten
Lohnsteuerhilfe e.V.

Die letzte Lohnsteuerkarte

Nach 85 Jahren landet nun in diesen Tagen die letzte Lohnsteuerkarte in den Briefkästen Deutschlands. Ab dem Jahr 2011 wird sie durch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer ersetzt die bereits vor 2 Jahren vom Bundeszentralamt für Steuern an alle Bürger verschickt wurde.

Falls Sie diese Nummer bislang noch nicht bekommen haben sollten kann diese unter der Telefonnummer 0228/  40 60 erfragt werden.

Lohnsteuerhilfe e.V.

Johannes Stetten

Urteil zum Thema Häusliches Arbeitszimmer

Gegen die Streichung der Pauschale (1250,- €) für das häusliche Arbeitszimmer reichten zwei Lehrer bereits im Jahr 2006 Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein, nachdem das Finanzamt Ihnen die Eintragung des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte verweigerte.
Mit Urteil vom 17.02.2009 (AZ.: 3 K 1132/07) entschied das Finanzgericht zu Gunsten des Finanzamtes. Nach dem Steueränderungsgesetz 2007 ist ein Arbeitszimmer nur noch abzugsfähig, wenn dort der Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit stattfindet. Es bestünden zwar gewisse Zweifel ob das Steueränderungsgesetz 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar sei, die Änderung haltes sich jedoch noch im Rahmen des des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers.

Zwar seien Lehrer arbeits- oder dienstrechtlich verpflichetet, den Unterricht vor- und nachzubereiteten, wobei es sich dabei um Tätigkeiten handele, die ein Lehrer im häuslichen Bereich verrichten müsse, wenn ihm in der Schule  kein entsprechender Raum zur Verfügung stehe. Dafür lasse sich aber für den Regelfall nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, dass hierfür zwangsläufig pflichtbestimmte Aufwendungen für ein vom privaten Bereich getrenntes Arbeitszimmer anfallen würden. Die Tätigkeiten könnten vielmehr auch in sonstigen Räumen  oder in einer „Arbeitsecke“ verichtet werden. Ein zusätzlicher Raum eines Arbeitszimmers führe insgesamt zu einer Steigerung der Wohnqualität. Die hierfür gesteigerten Kosten stellten, anders als etwa die Fahrten zur Arbeitsstätte, keine unausweichlichen Ausgaben dar.

Rückkehr zur Pendlerpauschale

Gemäß dem Urteil des Bundsverfassugnsgerichts aus Karlsruhe muss jetzt für die Jahre 2007 und 2008 die bisherige Pendlerpauschale wieder in voller Höhe gewährt werden. Auch für das Jahr 2009 wird vermutlich keine Änderung mehr ins Jahresteuergesetz eingehen.

Die Steuerbescheide bei denen die beantragten Kosten bisher aufgrund der neuregelung für die ersten 20 km gestrichen wurden, blieben in diesem Punkt offnen. Die Steuerpflichtigen können nun im Januar bis März mit einer Mehrerstattung rechnen.

Eigene Meinung: Die Streichung der km Pauschale war überaus voreilig. In vielen Punkten führte das Gesetz zu starken Ungleichbehandlungen der Arbeitnehmer vor dem Finanzamt (vgl. z.B. Reisekosten und Entfernungspauschale). Auch wenn noch immer nicht von einer Absoluten Steuergerechtigkeit die Rede sein kann ist dieses Urteil wieder ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Johannes Stetten

Translate »