Abgabefristen für die Steuererklärung 2025 & 2026

Wichtige Termine und Fristen für Ihre Steuererklärung

Abgabefristen für die Steuererklärung 2025 & 2026

📅 Wichtige Termine im Überblick

Reguläre Abgabefrist 2025

31. Juli 2026

Für Steuerpflichtige, die die Erklärung selbst erstellen

2025 mit Beratung

1. März 2027

Automatische Verlängerung über Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein

Reguläre Abgabefrist 2026

2. August 2027

Für Steuerpflichtige, die die Erklärung selbst erstellen

2026 mit Beratung

29. Februar 2028

Automatische Verlängerung über Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein

Übersichtstabelle: Alle Fristen 2025 & 2026

Steuerjahr Reguläre Frist Mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein
2025 31. Juli 2026 1. März 2027
2026 2. August 2027 29. Februar 2028

Reguläre Abgabefrist

Grundsätzlich gilt: Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zur regulären Frist beim Finanzamt einreichen. Für die Steuererklärung 2025 endet die Frist am 31. Juli 2026. Für die Steuererklärung 2026 liegt der Termin wegen des Wochenendes auf dem 2. August 2027.

Verlängerte Frist für Mitglieder

Für Mitglieder der Lohnsteuerhilfe e.V. bzw. bei Beauftragung eines Steuerberaters gilt automatisch eine verlängerte Abgabefrist:

  • Steuerjahr 2025: bis 1. März 2027
  • Steuerjahr 2026: bis 29. Februar 2028
Ihre Vorteile als Mitglied:
  • ✓ Automatische Fristverlängerung
  • ✓ Professionelle Erstellung der Steuererklärung
  • ✓ Keine Sorgen um Fristen und Termine
  • ✓ Maximale Steuerersparnis durch Expertenwissen

Fristverlängerung für Nicht-Mitglieder

Nicht-Mitglieder, die eine Fristverlängerung benötigen, müssen sich selbstständig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und einen begründeten Antrag stellen. Plausible Gründe wie Erkrankung, Umzug oder fehlende Unterlagen erhöhen die Chancen auf Bewilligung, doch es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Mögliche Gründe für eine Fristverlängerung:
  • Schwere Erkrankung
  • Umzug ins Ausland
  • Fehlende Unterlagen von Dritten
  • Außergewöhnliche persönliche Umstände

Hinweis: Ein Antrag auf Fristverlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden.

Freiwillige Steuererklärung

Wichtig: Diese Fristen gelten nur für Pflichtveranlagungen. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat grundsätzlich vier Jahre Zeit:

  • Für das Steuerjahr 2025: bis zum 31. Dezember 2029
  • Für das Steuerjahr 2026: bis zum 31. Dezember 2030
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
  • Bei hohen Werbungskosten
  • Bei außergewöhnlichen Belastungen
  • Bei Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Bei Spenden oder Kirchensteuer
  • Bei mehreren Arbeitgebern im Jahr

⚠️ Konsequenzen bei Fristversäumnis

Wird die Abgabefrist ohne Verlängerung versäumt, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld verhängen. Zusätzlich kann ein Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat erhoben werden, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Mögliche Strafen:
  • Zwangsgeld: Bis zu 25.000 Euro
  • Verspätungszuschlag: 0,25% pro Monat der festgesetzten Steuer
  • Mindestbetrag: 25 Euro pro Monat

Unser Rat

Vermeiden Sie Stress und mögliche Strafen! Als Mitglied der Lohnsteuerhilfe e.V. profitieren Sie nicht nur von der automatischen Fristverlängerung, sondern auch von der professionellen Erstellung Ihrer Steuererklärung. Unsere Experten sorgen dafür, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfen und alle Fristen einhalten.

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