Der Mitgliedsbeitrag beträgt 70 € zzgl. 2€ pro 1000,- € des Bruttojahreseinkommens.
Beispielrechnung: Jahreseinkommen 40.000 € = 40*2+70 = 150,-€.
Als Jahreseinkünfte sind folgende Einkommensarten zu verstehen:
Jahresgehalt, Jahresarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Abfindungen, Renten, Arbeitslosen-, Insolvenz-, Eltern-, Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- und Krankengeld, Mieteinnahmen, Sparzinsen, Dividenden und sonstige Einkünfte.
Bei Ehegatten können zur Ermittlung der Beitragshöhe die Jahreseinkünfte beider Ehegatten zusammengefasst werden.
In weiteren sozial begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag des Mitglieds über eine Ermaeßigung des Beitrags entscheiden.
Alle Preise verstehen sich inkl. 19% gesetzlicher MwSt.
München, den 16.10.2023