Zum Jahreswechsel 2022/2023 gibt es einige steuerrechtliche Änderungen, welche für viele Menschen finanzielle Auswirkungen haben werden. Hier eine kurzer Überblick:
• Der Sparerpauschbetrag, früher als Sparerfreibetrag bezeichnet, ist ein Freibetrag bei der Einkommenssteuer für Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden. Ab 2023 wird der Freibetrag von 801 auf 1000 Euro angehoben, was einem Plus von 25% entspricht. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird der Freibetrag von 1602 auf 2000 Euro angehoben.
• Ab Januar 2023 müssen Arbeitnehmer erst ab einem monatlichen Einkommen von 2000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Die Grenze wurde bereits im Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro angehoben. Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde und die Verdienstgrenze für Minijobber wurde von 450 auf 520 Euro angehoben.
• Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht. Künftig wird für jedes Kind 250 Euro pro Monat gezahlt. Der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar von 8548 auf 8688 Euro pro Jahr angehoben.
• Basis-Rentenbeiträge können zusammen mit den Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür steigt auf 26.528 Euro (bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten). Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung werden 100% dieser Beiträge absetzbar sein, im Jahr 2022 waren es noch 94%.
• Das Finanzministerium plant, dass Vermieter neu gebaute Mietwohnungen schneller abschreiben können. Neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, können mit 3% pro Jahr abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert werden. Die Regelung soll bereits ab 1. Juli 2023 gelten, ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, beträgt die Absetzung für Abnutzung voraussichtlich weiterhin 2% pro Jahr.