Die energetische Sanierung des Eigenheims kann nun steuerlich geltend gemacht werden. Im Folgenden sind fünf relevante Punkte aufgeführt, um zu verstehen, wie Sie von der steuerlichen Förderung profitieren können:
Punkt 1: Entscheidung zwischen Fördermitteln und Steuerbonus
Punkt 2: Höhe der Steuerrückerstattung
Punkt 3: Steuerlich absetzbare Sanierungsmaßnahmen
Punkt 4: Technische Anforderungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Punkt 5: Antragstellung für die Steuerermäßigung
Fazit: Vergleich zwischen Fördermitteln und Steuerbonus, und was sich für Sie lohnt.
Die energetische Sanierung kann entweder durch direkte Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder durch Steuerabsetzungen gefördert werden, wenn das Haus selbst bewohnt wird. Welche Maßnahmen steuerlich absetzbar sind und wie Sie diese geltend machen können, ist im Folgenden erläutert.
Diverse Maßnahmen wie Heizungserneuerung, Fassadendämmung oder Fensteraustausch sind kostenintensiv, aber förderfähig. Direkte Zuschüsse oder günstige Kredite sind beispielsweise für Heizungssanierungen verfügbar.
Punkt 1: Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Fördermittel in Anspruch nehmen oder die Steuerschuld mindern wollen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 35c Einkommensteuergesetz und in der Verordnung zur Bestimmung der Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen festgelegt.
Punkt 2: Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent für alle förderfähigen Maßnahmen mit einem maximalen Betrag von 200.000 Euro an Sanierungskosten, was eine Steuerminderung von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit bedeutet. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt.
Punkt 3: Förderfähig sind Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Heizungsanlagenerneuerung und einige andere. Dabei sind Öl- oder Gasheizungen nicht förderfähig, sondern nur bestimmte alternative Heizsysteme.
Punkt 4: Technische Vorgaben müssen eingehalten werden, um die Sanierungskosten absetzen zu können. Diese sind in der ESanMV festgelegt und müssen von einem Fachunternehmen umgesetzt werden.
Punkt 5: Nach der Sanierung benötigen Sie eine Rechnung und eine Bescheinigung der fachgerechten Ausführung vom Fachunternehmen. Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.
Fazit: Fördermittel müssen vor Sanierungsbeginn beantragt werden, während Steuerrückerstattungen keine vorherige Beantragung erfordern. Je nach Einzelfall und Art der Sanierungsmaßnahme kann entweder die steuerliche Förderung oder die direkte Förderung vorteilhafter sein.