Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 gelten neue, verlängerte Abgabefristen. Wer seine Steuererklärung selbst beim Finanzamt einreicht hat nun bis zum 31.Juli (bisher 31.Mai) Zeit.
Für alle, die sich über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar des zweiten Folgejahres der Veranlagungszeitraum. Für die Einkommensteuererklärung 2018 wäre daher der letzte Termin der 28.02.2020.
Bislang war das Finanzamt jedoch relativ Kulant im Hinblick auf Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabe. Ab nun soll der Säumniszuschlag in jedem Fall anfallen und beträgt 0,25% der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens 25 € pro verspäteten Monat.
[ Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2016/08/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-Modernisierung-des-Besteuerungsverfahrens.html ]