Entstehen Kosten für den behinderungsbedingten Umbau eines Wohnauses / einer Wohnung, so können diese als aussergwöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Im Urteil vom 22. Oktober 2009 entschied der Bundesfinanzhof (AZ VI R 7/09) dass diese Belastungen so stark unter dem Gebot der Zwangsläufigkeit stehen, dass auch die etwaige Steigerung des Gebäudewertes nicht diesen entgegen steht.
J. Stetten